Impressum & AGB

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Angaben gemäß § 5 TMG


Frank Leuschner

Hauptstr. 18

54578 Oberehe-Stroheich


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Frank Leuschner

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Quelle: eRecht24

AGB und Stornierung


  1. Geltungsbereich
    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Gastaufnahmevertrag zwischen dem Gastgeber und dem Gast.

  2. Vertragsabschluss
    2.1 Der Gastaufnahmevertrage kommt mit der Annahme durch den Gastgeber (schriftliche Buchungsbestätigung) zustande. Die Buchungsbestätigung enthält auch Angaben über die Zahlungsmodalitäten. Angaben zu Stornierungsbedingungen finden Sie in diesen AGB unter Punkt 5.3.


    2.2 Bei Überschneidungen von Buchungsanfragen, die direkt über den Gastgeber angenommen werden und Anfragen, die über Internetportale generiert werden, haben die letztgenannten Buchungen Vorrang.

  3. Preise
    Die angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie schließen alle obligatorischen Nebenkosten ein.

  4. Zahlung
    4.1 Nach Vertragsschluss und Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast ist eine Anzahlung in der in der Buchungsbestätigung genannten Höhe des Gesamtpreises fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu überweisen. Die Anzahlung wird auf den vereinbarten Gesamtpreis angerechnet.

    4.2 Angaben über die Zahlungsmodalitäten für die Anzahlung und die Restzahlung befinden sich auf der Buchungsbestätigung.

    4.3 Leistet der Gast trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung die Vereinbarte Anzahlung oder Restzahlung bei Fälligkeit nicht oder nicht rechtzeitig, so kann der Gastgeber nach Fristablauf den Rücktritt vom Gastaufnahmevertrag erklären und den Gast mit Rücktrittskosten belasten, die sich an Ziff. 5.4 orientieren.

  5. Rücktritt und Nichtanreise des Gastes
    5.1 Dem Gast wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

    5.2 Der Gast kann jederzeit vor Aufenthaltsbeginn vom Gastaufnahmevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist an den Gastgeber zu richten und sollte im eigenen Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

    5.3 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes, hat der Gastgeber, soweit der Rücktritt nicht von ihm selbst zu vertreten ist, Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung (Stornoentschädigung), die sich nach dem Gesamtpreis richtet:

    bis zum 60. Tag vor Anreise: 30%
    bis zum 35. Tag vor Anreise: 50%
    bis zum 8. Tag vor Anreise: 80%
    Danach gilt ein Grundsatz von 95%.

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Gastgeber. Dem Gast bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass dem Gastgeber ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der genannten Pauschalen entstanden ist.

  6. Pflichten des Gastes
    6.1 Die Unterkunft mit Inventar sowie vorhandene Gemeinschaftseinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Während des Aufenthaltes durch den Gast schuldhaft verursachte Schäden sind dem Gastgeber zu melden und diesem zu ersetzen. Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung, welche in der Infomappe im Ferienhaus ausgelegt ist, einzuhalten. Verstöße des Gastes gegen die Hausordnung berechtigen den Gastgeber zur -gegebenenfalls auch außerordentlichen- Kündigung des Gastaufnahmevertrages. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und Schäden und Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Der Gast hat  Bedienungsanweisungen des Gastgebers streng einzuhalten und es ist ihm untersagt, Eingriffe vor Ort in technische Einrichtungen der Unterkunft (Elektroinstallationen, Wasserversorgung, Geräte, etc.) vorzunehmen. Die Ferienunterkunft ist bei Abreise in besenreinem
    Zustand zu hinterlassen.

    6.2 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Preises nicht ein. Der Gastgeber kann die Abhilfe verweigern, wenn sie  unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Gast kann den Vertrag nur dann, wenn die Nutzung der Ferienunterkunft infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt wird und der Gastgeber innerhalb einer vom Gast zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe leistet, kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Gast bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt ist.

    6.3 Der Gast darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl die Unterkunft nutzen. Im Fall einer Überbelegung ist der Gastgeber berechtigt, unbeschadet seines Rechtes auf Kündigung, eine zusätzliche, angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben auf Wunsch des Gastgebers unverzüglich die Ferienunterkunft zu verlassen. Eine Untervermietung der Unterkunft durch den Gast ist nicht gestattet.

  7. Kündigung des Gastgebers
    7.1 Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag bei Überbelegung außerordentlich kündigen und die überzähligen Personen ausweisen. Ebenso kann er den Vertrag nach Belegungsbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz einer entsprechenden Abmahnung stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder er sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dies gilt insbesondere, wenn trotz Abmahnung eine vertragswidrige Belegung oder Überbelegung der Unterkunft fortgesetzt wird oder der Gast trotz Abmahnung weiterhin gegen die Hausordnung verstößt oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt. Bei Gefahr im Verzug ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft zu betreten und erste gefahrabwehrende Maßnahmen zu ergreifen.

    7.2 Kündigt der Gastgeber nach 7.1, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis für die Unterkunft abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und Erstattungen oder ähnlicher Vorteile, die er aus der anderweitigen Belegung der vom Gast nicht mehr in Anspruch genommenen Unterkunft erlangt.

  8. Datenschutz
    Eine Weitergabe der Daten des Gastes an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

  9. Schlussbestimmungen
    9.1. Auf den Gastaufnahmevertrag und das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

    9.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Buchungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Gastaufnahmevertrages zur Folge.
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